Erstellt am: 25.04.2003
Letzte Änderung am: 21.05.2005
Allerdings konnte mittlerweile nachgewiesen werden, dass eher der Glaube an den Effekt als die Substanz selbst das Stehvermögen verbessert...
Behandlungsmethoden
Zu Beginn des 20. Jahrhunderts konnten erste nachweisbare Erfolge bei der Behandlung von Potenzschwäche, auch erektile Dysfunktion (ED) genannt, verzeichnet werden. Aus dem Jahr 1913 stammt die erste Beschreibung einer Vakuumpumpe. Noch heute wird diese Technik genutzt. Dabei wird dabei der Penis in einen Zylinder eingeführt, in dem mit Hilfe einer Pumpe Unterdruck erzeugt wird. Dadurch verstärkt sich der Bluteinstrom in den Penis. Um die resultierende Erektion zu erhalten, muss Mann jedoch einen Penisring (Konstriktionsring) überziehen.
Eine weitere Methode, die verhindert, dass "Er" seinen Dienst verweigert, existiert seit etwa 20 Jahren und ist unter dem Namen SKAT bekannt. Bei dieser Schwellkörper-Autoinjektions-Therapie wird kurz vor dem Geschlechtsverkehr ein erektionsauslösenden Wirkstoff direkt in den Schwellkörper injiziert. Ähnlich funktioniert MUSE (Medicated Urethral System for Erection), bei dem dieser Wirkstoff über die Harnröhre eingeführt wird.
Bis vor wenigen Jahren ersetzte in zahlreichen Fällen ein Implantat die Schwellkörper im Penis. Heute ist diese Operation jedoch nur noch die letzte Option, wenn alle anderen Behandlungsmethoden nicht mehr wirken oder nicht möglich sind. Bei diesem Eingriff setzt der Arzt ein aus drei Komponenten bestehendes Pumpensystem ein: Ein Flüssigkeitsreservoir im Bauchraum, eine Pumpe im Hodensack und künstliche Schwellkörper im Penis helfen bei mangelnder Standfestigkeit.
Viagra
Vor fünf Jahren war es dann endlich so weit. Eine kleine blaue Pille revolutionierte die Behandlung von Erektionsstörungen. Viagra eroberte die Herzen der Männer im Sturm.
Inzwischen hat Viagra auch Konkurrenz bekommen. Präparate mit den Wirkstoffen Sildenafil, Vardenafil oder Tadalafil helfen, wenn Probleme auftreten. In der Regel ist die Einnahme dieser Tabletten mit nur einem geringen Risiko an Nebenwirkungen (leichte bis mäßige Kopfschmerzen) verbunden.
Dabei gab es besonders am Anfang jede Menge Gerüchte: Nicht nur in Männerkreisen wurde gemunkelt, dass die Einnahme des Medikaments Dauererektionen von acht Stunden und länger hervorrufen soll.
Vermutungen dieser Art können allerdings schnell dementiert werden: Jedes dieser Arzneimittel unterstützt die Erektion nur, wenn ein sexueller Reiz vorhanden ist. Das "beste Stück" macht sich nicht selbstständig.
Trotzdem ist Viagra rezeptpflichtig. Aus den USA gab es ja auch schon Berichte, nach denen einige Todesfälle durch Herzversagen angeblich auf die Einnahme des Potenzmittels zurückgeführt werden konnten. In Deutschland muss es vom Arzt verordnet werden
Zahlen die Kassen?
Auch wenn es Viagra auf Rezept gibt, müssen die meisten Patienten dafür tief in die Tasche greifen. Kann ein Patient also nachweisen, dass nicht Alter uns Lebensweise, sondern eine Krankheit die Ursache seiner Potenzprobleme sind, hat er gute Karten. Zahlreiche Gerichtsurteile bestätigen dies.
Besonders bei Diabetikern stehen die Chancen gut. Schließlich ist es erwiesen, dass eine ED aufgrund von Durchblutungsstörungen eine diabetische Folgeerkrankung ist. Verschiedene unabhängige Studien bestätigen zudem einen großen Erfolg bei der oralen Behandlung von Erektionsstörungen bei Diabetikern.
(Anm. d. Red.: In dem Revisionsverfahren vom 10.05.2005 entschied der 1. Senat des Bundessozialgerichts (BSG), dass "Mittel zur Behandlung der erektilen Dysfunktion und Mittel, die der Anreizung und Steigerung der sexuellen Potenz dienen", nicht im Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgeführt sein müssen. "..dieser Leistungsausschluss verstößt nicht gegen das Grundgesetz.")
Verschiedene Urteile
Deshalb muss der Anspruch auf Kostenübernahme der Viagra-Therapie im Einzelfall geklärt werden. Grundsätzlich kann jeder bei der Krankenkasse einen formellen Kostenübernahmeantrag stellen. Auch der Arzt kann ein Kassenrezept ausstellen, wenn er den Einsatz von Viagra als sinnvoll erachtet.
Erst wenn sich die Kasse weigert, das Potenzmittel zu bezahlen, kann der Patient über den Rechtsweg die Kostenerstattung einklagen - natürlich nur mit der entsprechenden Begründung.
Bisher entschieden die Gerichte, dass vier Tabletten pro Monat eine notwendige Ration darstellten.
Mittlerweile können auch Beamte Anspruch auf die Bezahlung von Viagra geltend machen. München verweigerte im Fall eines Beamten im Ruhestand die Kostenerstattung unter Berufung auf entsprechende Beihilfebestimmungen. Danach "sind Aufwendungen für potenzsteigernde Arzneimittel von der Beihilfefähigkeit ausgeschlossen." (Abschnitt B Nr. 2 der Bekanntmachung des Bayerischen Staatsministeriums der Finanzen vom 12. Oktober 1998 zum Vollzug der Beihilfevorschriften (BhV))
Das Bundesinnenministerium berief sich bis zu diesem Gerichtsurteil auf eine Norm, die unwirksame und unwirtschaftliche Arzneimittel von der Beihilfe ausschließen kann. Doch auch die Richter bestätigten, dass Viagra ein durchaus wirksames Mittel sei. Günstigere Alternativen dazu gebe es nicht.
Das Medikament könne außerdem nicht unter dem Gesichtspunkt der privaten Lebensgestaltung zu den ebenfalls nicht erstattungsfähigen "Gütern des täglichen Bedarfs" gezählt werden.
Ähnlich urteilten auch das Oberverwaltungsgericht Rheinland-Pfalz, das Sozialgericht Dortmund und das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Fällen von gesetzlich Krankenversicherten.
Außerdem zählt die Weltgesundheitsorganisation neben Schlaf und Essen auch die sexuelle Aktivität zu den Grundbedürfnissen des Menschen. Ist letzteres durch Krankheit und nicht durch "übliche" Alterserscheinungen eingeschränkt, kann Mann Hilfe erwarten - jetzt auch von der Krankenkasse.
Autor: Ramona Völkl
Quelle:
www.jur-abc.de/de/18200038.htm
www.netdoktor.de
www.aerztezeitung.de
www.medical-tribune.de
www.verwaltungsgericht-hannover.niedersachsen.de
www.mann-intakt.de
Diabetes News, Mai 2003, S. 6