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Special Schulungen

Kostenübernahme und Qualitätssicherung von Schulungen

Gruppenschulung Egal ob Typ 1 oder Typ 2, ohne entsprechende Schulungen ist es kaum möglich, mit seinem Diabetes gut zurecht zu kommen.

Doch auch später empfiehlt es sich, das bereits erworbene Wissen immer wieder aufzufrischen – zum Einen, weil man im Laufe der Zeit Manches vergisst und zum Anderen gibt es immer wieder neue und bessere Therapiemöglichkeiten.



Neueinstellung oder Schulung „zwischendurch“?

Ein Typ 2 Diabetiker wird insulinpflichtig, ein Typ 1er wechselt zur ICT (intensivierten Insulintherapie) oder eine schwangere Frau bekommt eine Insulinpumpe: All dies sind Fälle, bei denen die Teilnahme an einer Schulung Pflicht ist. Selbstverständlich übernimmt in solchen Fällen die Krankenkasse die Kosten für diese Maßnahmen, da sie aus medizinischer Sicht notwendig und sinnvoll sind.

Wie oft kann ein Diabetiker an einer Schulung mal „zwischendurch“, also ohne große Veränderungen der Therapieform, teilnehmen?
Die Regelungen der einzelnen Krankenkassen unterscheiden sich hier kaum. Diabetes Strukturverträge zwischen Krankenkassen und Kassenärztlichen Vereinigungen regeln auf Länderebene den Umfang und die Zahl der Schulungen. Doch auch auf bundesweiter Ebene gibt es kaum Unterschiede.
Denn Diabetiker, die am DMP (Disease Management Program) teilnehmen, haben sich mit ihrer Unterschrift meist verpflichtet, regelmäßig Schulungen zu besuchen. Allerdings gilt dies fast ausschließlich für Typ 2 Diabetiker, da die Programme vorwiegend auf ihre Behandlung ausgerichtet sind.
Darüber hinaus übernehmen gesetzliche Krankenversicherungen die Kosten für eine Schulung, wenn der behandelnde Arzt sie für medizinisch notwendig hält. Dann fällt diese in den Rahmen der regulären Diabetes-Behandlung. Auch die privaten Krankenversicherer sehen Diabetes-Schulungen grundsätzlich als Teil der medizinisch notwendigen Heilbehandlung an, solange dieses von einem entsprechend qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Dennoch empfiehlt es sich im Einzelfall, die Kostenerstattung im Vorhinein abzuklären.

Qualitätssicherung durch geschultes Personal

In der Regel vermitteln Ärzten, Diabetes-Beratern/innen, Diabetes-Assistenten/innen und/oder Ernährungsberater/innen Wissen rund ums Thema Diabetes. Doch nicht jeder Angehörige dieser Berufsgruppen darf solche Veranstaltungen leiten. Zuerst müssen alle daran Beteiligten, auch das nicht-medizinische Personal, selbst an speziellen Schulungen teilnehmen. Diese gehen vom Zentralinstitut für kassenärztliche Versorgung aus und werden in zwei Gruppen eingeteilt: Schulungen für Diabetiker mit und ohne Insulin.
Erst wenn die Bescheinigungen über die Teilnahme, sowie über die einmal jährlich notwendige Weiterbildung vorliegen, dürfen sie Diabetiker neue Therapieformen zeigen bzw. alte optimieren.

Jeder Diabetiker hat also die Möglichkeit, Schulungen in dem Umfang wahrzunehmen, wie es der Arzt als nötig empfindet. Möchte man an einer Schulung teilnehmen, sollte das auf alle Fälle vorher mit dem behandelnden Arzt abgesprochen werden.

Autor: Ramona Völkl

Quelle:
www.pkv.de
www.kvno.de
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