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Flughafenkontrolle

Sicherheit am Flughafen – was ist als Diabetiker zu beachten?

Über den Wolken.... Mit dem Boom von Billigairlines lassen deutsche Urlauber immer häufiger das Auto stehen und verreisen stattdessen lieber mit dem Flugzeug. Ob innerhalb Deutschlands, Europas oder auf einen anderen Kontinent, überall müssen Reisende mit verschärften Sicherheitskontrollen rechnen. Scharfe und spitze Gegenstände wie Spritzen sind im Handgepäck nicht erlaubt. Gerade für Menschen mit Diabetes ist es daher wichtig, ein paar Vorkehrungen zu treffen.

Vor dem Abflug

Bereits bei der Buchung des Flugtickets ist es ratsam, die Fluggesellschaft über die Erkrankung an Diabetes zu informieren. Diese leiten die Information wiederum an die Flughafenkontrollen weiter, um möglichen Problemen bei der Überprüfung des Handgepäcks vorzubeugen. Darüber hinaus wird das Bordpersonal über Besonderheiten informiert. „Unser Kabinenpersonal ist auf bestimmte Krankheitsbilder geschult, um im Notfall eingreifen zu können. Diese  Erste-Hilfe-Schulungen werden jährlich aufgefrischt“, erklärt Michael Lamberty, Pressesprecher von Lufthansa. Viele Fluggesellschaften bieten zudem spezielle Mahlzeiten (zum Beispiel vegetarische, Diabetes gerechte oder Glucagon arme Kost) für ihre Fluggäste. Am besten ist es, sich gezielt bei der Buchung nach diesem Service zu erkundigen und bei Bedarf zu bestellen. „Wir bieten 26 Spezial-Menüs. Eine Bestellung ist bis 24 Stunden vor Abflug möglich“, so Lamberty.

An den Sicherheitskontrollen

Wurde entsprechende Rücksprache mit den Fluggesellschaften gehalten, steht der ungetrübten Reisefreude kaum etwas im Weg. Um die Sicherheitskontrollen problemlos passieren zu können, muss immer der Diabetikerausweis in deutsch und in der Sprache des jeweiligen Einreiselandes (Englisch reicht in den meisten Fällen aus) griffbereit im Handgepäck verstaut sein. Wer ganz auf Nummer sicher gehen möchte, kann zum Bespiel beim Deutschen Diabetiker Bund zusätzlich einen Diabetiker-Reisepass beantragen. Das Handgepäck sollte so viel Insulin, Spritzen, Teststreifen etc. enthalten, wie für den Flug und zusätzliche ein bis zwei Tage (bei möglichem Verlust des Gepäckes) notwendig sind. Die Medikamente und das notwendige Spritzbesteck sollten gut verpackt in einem kleinen Beutel oder in einer Tasche aufbewahrt werden.

Im Handgepäck erlaubt sind:

  • Spritzen, Insulinpumpen oder Lanzetten dürfen nur mit Original-Etikett des Herstellers, welches den Inhalt eindeutig ausweist, mit an Bord.
  • Glukagonsets dürfen nur in der ungeöffneten Originalverpackung mitgeführt werden.
  • Ein Diabetikerausweis in englischer Fassung ist stets bei sich zu tragen, da Rezepte und Briefe nicht ausreichen, um sich als Diabetiker auszuweisen.
  • Vor jedem Flug Informationen über die Sicherheitsbestimmungen einholen, da diese von Fluggesellschaft zu Fluggesellschaft schwanken
  • Für Flugreisende in die USA gelten noch strengere Maßnahmen. Die American Diabetes Association (ADA) hat auf ihrer Seite (http://www.diabetes.org/) eine Übersicht der Sicherheitsbestimmungen erstellt.

Das für den Flug nicht benötigte Insulin, Spritzbesteck etc. kommt sicher und kühl verpackt in das am Schalter aufgegebene Gepäck.
Die Kontrolle geht schneller vonstatten, wenn sich der Diabetiker gleich ausweist und der Inhalt des Handgepäcks dadurch erklärt ist. „Das Sicherheitspersonal setzt bei der Nachkontrolle auf die Mitarbeit der betroffenen Person. Daher alles Notwendige gut verpackt und griffbereit im Handgepäck aufbewahren“, empfiehlt der Leiter des Fluggastkontrolldienstes am Flughafen Düsseldorf, Stefan Beckmann. „Es gibt keine Richtlinien, wie viel mitgebracht werden darf. Entscheidend ist, dass die mitgebrachte Menge plausibel, angebracht und damit nachvollziehbar ist“, so Beckmann weiter.

Verlust des Diabetikerausweises

Im Eifer des Packgefechtes kann es passieren, dass der Diabetikerausweis vergessen oder in der falschen Tasche gelandet ist. „In diesem Fall ist es Aufgabe des Sicherheitspersonals, jegliche Zweifel auszuschließen. Denn auf der einen Seite steht die Sicherheit, auf der anderen Seite die Gesundheit“, sagt Beckmann. Ist noch genügend Zeit bis zum Abflug kann das aufgegebene Gepäck, in welchem sich möglicherweise der vermisste Ausweis befindet, zurückgeholt werden. „Ob der Passagier letztendlich ohne Diabetikerausweis mitfliegen darf, muss individuell geprüft werden“, so Beckmann weiter.


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