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Fluktuation bei Krankenkassen

Zur Kostensenkung greifen Versicherte immer häufiger zum Wechsel der Kasse

Die Beitragssätze der Krankenkassen steigen in den letzten Wochen und Monaten schneller, als den Versicherten lieb und teuer ist. Da nicht alle Kassen gleichschnell anziehen, können Unterschiede in den Beitragssätzen von drei bis vier Prozent auftreten. Vergleichen lohnt sich schon von Anbeginn der ersten Versicherung bis heute.

Die Beitragssätze der Krankenkassen steigen in den letzten Wochen und Monaten schneller, als den Versicherten lieb und teuer ist. Der Beitragsanstieg ist nach Aussagen der Krankenkassen notwendig, um unter anderem den enormen Kostenanstieg für Medikamente abzufangen. So stiegen die Bruttoausgaben für Arzneimittel im ersten Quartal 2003 um 565 Millionen Euro. Das ergibt einen prozentualen Wert von 10,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ein Grund dafür ist die weitläufige Tendenz, eher teure Produkte über den Ladentisch zu geben, als preiswertere gleichwertige Produkte. Zum Vergleich: im Jahr 2000 kostete eine Packung Medikamente im Schnitt 25,8 Euro, Anfang 2003 bereits 30,01 Euro. Fazit: Die Kassen müssen tiefer in die Taschen der Beitragszahler greifen.
Da nicht alle Kassen gleichschnell anziehen, können Unterschiede in den Beitragssätzen von drei bis vier Prozent auftreten. Vergleichen lohnt sich schon von Anbeginn der ersten Versicherung bis heute. Egal ob beim Wechsel innerhalb der gesetzlichen oder zu einer privaten Versicherung!

Kurzer geschichtlicher Abriss

Im Zuge der Industrialisierung befanden sich viele Handwerker und Arbeiter in einem Arbeitsverhältnis, meist ohne soziale Absicherung. 1845 wurden mit der Preußischen Grundordnung die ersten Krankenkassen zugelassen, die Vorläufer der heutigen gesetzlichen Versicherungen. Nur wenige Jahre nach den ersten Kassengründungen splitterten sich diese auf. Die Krankenkasse der Beamten des Berliner Polizeipräsidiums geht als erste Privatversicherung hervor.
Als Otto von Bismarck an die Macht kam, waren nur wenige Arbeiter, zumeist aus Kostengründen, sozial abgesichert. 1884 wurde mit der Bismarks´schen Sozialgesetzgebung das "Gesetz betreffend der Absicherung von Arbeiter" verabschiedet. Träger wurden die damals bestehenden Gemeinde-, Orts-, Betriebs-, Innungs-, Hilfs- und Knappschaftskrankenkassen. Bismarcks System garantierte eine Versicherungspflicht, Anspruch auf bestimmte Leistungen, Haftung des Arbeitgebers für die Zahlung bestimmter Beiträge und Selbstverwaltung durch die KK-mitglieder. Private und gesetzliche Versicherungen blieben fortan nebeneinander bestehen. Ab 1892 wurden aus den gesetzlichen Kassen Zuweisungskassen. Viele kleinere Mitbewerber verschwanden von der Bildfläche. Nach dem zweiten Weltkrieg blieben die KK größtenteils als Träger bestehen. Die Qualität und die Leistungen wurden differenziert und verbessert. In der DDR sorgte fortan eine Einheitsversicherung für die Absicherung. Mit der Widervereinigung wurde in den Neuen Bundesländern das bestehende System der BRD übernommen. Der sogenannte Risikostrukturausgleich von 1994 räumte allen Kassen gleiche Wettbewerbschancen ein. Hinzu kam, dass am 01.01.1996 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz, welches allen Versicherten fortan die freie Wahl der gesetzlichen Kasse ermöglicht.

Kassenwechsel

Seit dem 01.01. 2002 beträgt, nach einer Laufzeit von 18 Monaten, die Kündigungsfrist zwei Monate. Eine Sonderregelung tritt ein, wenn der Beitragssatz der Kasse steigt. In diesem Fall kann der Versicherte binnen zwei Monaten auch ohne vorherige Mindestlaufzeit von 18 Monaten schriftlich kündigen. Ein Arbeitgeberwechsel gilt seit 2002 nicht mehr als außerordentlicher Kündigungsgrund. Der Wechsel in eine private Versicherung ist ab 3825 Euro monatlich möglich.
Im vergangenem Jahr entschlossen sich fast zwei Millionen Versicherte für eine andere Kasse. Tendenz weiterhin steigend. Anstelle lang gehegter Beziehungen zu "der" Versicherung über Generationen hinweg, wächst die Bereitschaft der Verbraucher, nach dem besten Beitragsatz und angebotenen Leistungen die Kassen zu wechseln. Vergleichen lohnt sich! Sowohl zwischen den gesetzlichen als auch den privaten Kassen.

Für eine bessere Übersichtlichkeit, hier eine Auswahl der Leistungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen: (Quelle: WDR-ServiceZeit) 
    
Ambulante Behandlung:
gesetzl.:
Nur niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung 

privat: Freie Arztwahl
 
gesetzl.: Kostenlose Mitversicherung von Ehepartner
und Kindern ohne Einkommen 

privat:  jedes Mitglied bezahlt eigenen Monatsbeitrag
 
gesetzl.: jeder wird aufgenommen  

privat: Risikozuschlag bei Vorerkrankung
 
gesetzl.: Keine Leistung für Heilpraktiker 

privat:  Heilpraktikerleistungen meist
Mitversichert
 
gesetzl.: Arzneimittelzuzahlungen  

privat: Erstattung aller notwendigen Medikamente
 
Sehhilfen:
gesetzl.: Keine Leistungen für Brillengestelle

privat: Gläser bei Veränderung von 0,5 Dioptrin erstattGläser bei 
           volle Erstattung von Brillengläsern
           Kontaktlinsen fast immer erstattet
 
Zahnersatz:
gesetzl.:
Zuschuss circa 45 bis 55 Proze  

privat: je nach Versicherer und Tarif bis zu 100 Prozent
 
Beitragsrückerstattung:
gesetzl.:
Keine  

privat:  Rückerstattung bis zu sechs Monatsbeiträge bei  Leistungsfreiheit möglich
 
Beiträge:
gesetzl.: abhängig vom Bruttoeinkommen  

privat: unabhängig vom Einkommen, Höhe bemisst sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Geschlecht
Rechnungen werden Patient zugestellt, dieser bekommt Erstattung von Versicherung
 

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