Erstellt am: 20.10.2003
Letzte Änderung am: 21.10.2003
Die Beitragssätze der Krankenkassen steigen in den letzten Wochen und Monaten schneller, als den Versicherten lieb und teuer ist. Der Beitragsanstieg ist nach Aussagen der Krankenkassen notwendig, um unter anderem den enormen Kostenanstieg für Medikamente abzufangen. So stiegen die Bruttoausgaben für Arzneimittel im ersten Quartal 2003 um 565 Millionen Euro. Das ergibt einen prozentualen Wert von 10,5 Prozent gegenüber dem Vorjahreszeitraum. Ein Grund dafür ist die weitläufige Tendenz, eher teure Produkte über den Ladentisch zu geben, als preiswertere gleichwertige Produkte. Zum Vergleich: im Jahr 2000 kostete eine Packung Medikamente im Schnitt 25,8 Euro, Anfang 2003 bereits 30,01 Euro. Fazit: Die Kassen müssen tiefer in die Taschen der Beitragszahler greifen.
Da nicht alle Kassen gleichschnell anziehen, können Unterschiede in den Beitragssätzen von drei bis vier Prozent auftreten. Vergleichen lohnt sich schon von Anbeginn der ersten Versicherung bis heute. Egal ob beim Wechsel innerhalb der gesetzlichen oder zu einer privaten Versicherung!
Kurzer geschichtlicher Abriss
Im Zuge der Industrialisierung befanden sich viele Handwerker und Arbeiter in einem Arbeitsverhältnis, meist ohne soziale Absicherung. 1845 wurden mit der Preußischen Grundordnung die ersten Krankenkassen zugelassen, die Vorläufer der heutigen gesetzlichen Versicherungen. Nur wenige Jahre nach den ersten Kassengründungen splitterten sich diese auf. Die Krankenkasse der Beamten des Berliner Polizeipräsidiums geht als erste Privatversicherung hervor.
Als Otto von Bismarck an die Macht kam, waren nur wenige Arbeiter, zumeist aus Kostengründen, sozial abgesichert. 1884 wurde mit der Bismarks´schen Sozialgesetzgebung das "Gesetz betreffend der Absicherung von Arbeiter" verabschiedet. Träger wurden die damals bestehenden Gemeinde-, Orts-, Betriebs-, Innungs-, Hilfs- und Knappschaftskrankenkassen. Bismarcks System garantierte eine Versicherungspflicht, Anspruch auf bestimmte Leistungen, Haftung des Arbeitgebers für die Zahlung bestimmter Beiträge und Selbstverwaltung durch die KK-mitglieder. Private und gesetzliche Versicherungen blieben fortan nebeneinander bestehen. Ab 1892 wurden aus den gesetzlichen Kassen Zuweisungskassen. Viele kleinere Mitbewerber verschwanden von der Bildfläche. Nach dem zweiten Weltkrieg blieben die KK größtenteils als Träger bestehen. Die Qualität und die Leistungen wurden differenziert und verbessert. In der DDR sorgte fortan eine Einheitsversicherung für die Absicherung. Mit der Widervereinigung wurde in den Neuen Bundesländern das bestehende System der BRD übernommen. Der sogenannte Risikostrukturausgleich von 1994 räumte allen Kassen gleiche Wettbewerbschancen ein. Hinzu kam, dass am 01.01.1996 in Kraft getretene Gesundheitsstrukturgesetz, welches allen Versicherten fortan die freie Wahl der gesetzlichen Kasse ermöglicht.
Kassenwechsel
Seit dem 01.01. 2002 beträgt, nach einer Laufzeit von 18 Monaten, die Kündigungsfrist zwei Monate. Eine Sonderregelung tritt ein, wenn der Beitragssatz der Kasse steigt. In diesem Fall kann der Versicherte binnen zwei Monaten auch ohne vorherige Mindestlaufzeit von 18 Monaten schriftlich kündigen. Ein Arbeitgeberwechsel gilt seit 2002 nicht mehr als außerordentlicher Kündigungsgrund. Der Wechsel in eine private Versicherung ist ab 3825 Euro monatlich möglich.
Im vergangenem Jahr entschlossen sich fast zwei Millionen Versicherte für eine andere Kasse. Tendenz weiterhin steigend. Anstelle lang gehegter Beziehungen zu "der" Versicherung über Generationen hinweg, wächst die Bereitschaft der Verbraucher, nach dem besten Beitragsatz und angebotenen Leistungen die Kassen zu wechseln. Vergleichen lohnt sich! Sowohl zwischen den gesetzlichen als auch den privaten Kassen.
Für eine bessere Übersichtlichkeit, hier eine Auswahl der Leistungen von gesetzlichen und privaten Krankenversicherungen: (Quelle: WDR-ServiceZeit)
Ambulante Behandlung:
gesetzl.: Nur niedergelassene Ärzte mit Kassenzulassung
privat: Freie Arztwahl
gesetzl.: Kostenlose Mitversicherung von Ehepartner
und Kindern ohne Einkommen
privat: jedes Mitglied bezahlt eigenen Monatsbeitrag
gesetzl.: jeder wird aufgenommen
privat: Risikozuschlag bei Vorerkrankung
gesetzl.: Keine Leistung für Heilpraktiker
privat: Heilpraktikerleistungen meist
Mitversichert
gesetzl.: Arzneimittelzuzahlungen
privat: Erstattung aller notwendigen Medikamente
Sehhilfen:
gesetzl.: Keine Leistungen für Brillengestelle
privat: Gläser bei Veränderung von 0,5 Dioptrin erstattGläser bei
volle Erstattung von Brillengläsern
Kontaktlinsen fast immer erstattet
Zahnersatz:
gesetzl.: Zuschuss circa 45 bis 55 Proze
privat: je nach Versicherer und Tarif bis zu 100 Prozent
Beitragsrückerstattung:
gesetzl.: Keine
privat: Rückerstattung bis zu sechs Monatsbeiträge bei Leistungsfreiheit möglich
Beiträge:
gesetzl.: abhängig vom Bruttoeinkommen
privat: unabhängig vom Einkommen, Höhe bemisst sich nach Eintrittsalter, Leistungsumfang und Geschlecht
Rechnungen werden Patient zugestellt, dieser bekommt Erstattung von Versicherung
Autor: Steffi Dörries