Zur Navigation springen Zum Inhalt springen Zur Zweitnavigation springen Zur Suche springen zusätzliche Informationen
Zweitnavigation
zurück zur Rubrik
Politik »
Inhalt

Streichung der Blutzuckerteststreifen-Erstattung

© knipseline/ pixelio   Laut aktuellem Beschlussentwurf des Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) sollen zukünftig keine Teststreifen mehr für nicht insulinpflichtige Menschen mit Typ-2-Diabetes von der Kasse erstattet werden. Solange jedoch keine verbindliche Bestimmung vorliegt, können Ärzte weiterhin die Blutzuckerteststreifen auf Rezept verschreiben.

Die Debatte um die Erstattung von Blutzuckerteststreifen herrscht bereits seit einigen Monaten. Angestoßen wurde sie durch einen Bericht des Instituts für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen (IQWiG). In diesem nahm IQWIG die Stellung ein, dass es keinen Beleg dafür gäbe, dass nicht insulinpflichtige Patienten mit Typ-2 Diabetes von einer Blutzuckerselbstmessung profitieren würden (DIABETESGATE berichtete). Diesen Bericht zum Anlass nehmend hat sich diese Woche der G-BA gegen eine weitere Erstattung von Teststreifen für nicht insulinpflichtige Typ-2 Diabetiker entschieden. Ein Einspruch gegen die geplante Änderung kann von Sachverständigen der medizinischen und pharmazeutischen Wissenschaft und Praxis nur noch bis zum 20. April erhoben werden.

Beschlussentwurf aufgrund von IQWiG-Studie

Laut aktuellem Beschlussentwurf des G-BA erhalten alle nicht insulinpflichtigen
Menschen mit Diabetes-Typ-2 künftig die Teststreifen nicht mehr auf Rezept. Begründet wird dies damit, dass laut G-BA der Nutzen nicht belegt und die Blutzuckermessung damit als unwirtschaftlich einzustufen sei. Anlass zu dieser Entscheidung gab die veröffentlichte Einschätzung des IQWiG vom 14. Dezember letzten Jahres. Laut dieser Einschätzung würde die Blutzuckerselbstmessung lediglich eine Momentaufnahme des Blutzuckerspiegels liefern. Zum Messzeitpunkt geeignete Maßnahmen könnten zwar ergriffen werden, die Blutzuckerselbstmessung sei jedoch nicht geeignet, die Qualität der Stoffwechseleinstellung zu bestimmen. Die Effekte der Blutzucker-Selbstkontrolle wurden dementsprechend als „nicht klinisch relevant“ eingestuft.

Noch keine rechtsverbindliche Entscheidung

Derzeit können Ärzte Blutzucker-Teststreifen noch weiter verordnen, da die Teststreifen für Typ-2-Diabetiker, die kein Insulin spritzen noch von den Krankenkassen übernommen werden. So lange keine rechtsverbindliche Entscheidung des G-BA vorliegt, können sie ihren Patienten das Diagnostikum verordnen. Patienten, die mit Insulin behandelt werden, sind von der geplanten Änderung sowieso nicht betroffen, da bei diesen der Nutzen einer Blutzucker-Selbstkontrolle auch vom IQWIG als etabliertes Verfahren bestätigt wurde.

Kritik an geplanter Streichung

Professor Oliver Schnell, Vorstand des Instituts für Diabetesforschung in München äußert  indes immer noch scharfe Kritik am IQWiG- Bericht. International sei die Blutzuckerselbstmessung auch für Typ-2-Diabetiker, die kein Insulin spritzen, „Standard im Diabetes-Management“.
Auch Dr. Bernhard Kulzer vom Forschungsinstitut der Diabetes Akademie Bad Mergentheim (FIDAM) erklärt, dass Diabetiker, die kein Insulin spritzen, aber insulinfreisetzende Medikamente wie Sulfonylharnstoffe oder Glinide einnehmen, ebenfalls von einer regelmäßigen Blutzuckerselbstkontrolle profitieren. Als Grund nennt er, dass für die Betroffenen die Blutzuckerselbstkontrolle die einzige Möglichkeit sei, das Risiko für Unterzuckerungen zu reduzieren. Wenn nun der G-BA die Erstattung der Teststreifen für nicht-insulinpflichtigen Diabetiker streicht, würde das bedeuten, dass sich die Mehrheit der Diabetiker die Teststreifen selber kaufen oder aber zur Kontrolle zum Arzt gehen müssten. Laut Kulzer wären Diabetiker mit eingeschränkter Nierenfunktion, Hypothyroidismus oder Leberschäden sowie Patienten, die bestimmte Antihypertonika einnehmen besonders betroffen.

Internationale Gremien wie das britische National Institute of Clinical Excellence (NICE) und die International Diabetes Federation (IDF) bestätigten, dass nur Diabetiker, die ihre Blutzuckerwerte im Auge behalten, durch einen entsprechenden Lebensstil nachhaltig dazu beitragen können, Folgeschäden zu vermeiden. Sie stufen die Blutzucker-Selbstkontrolle somit als geeignetes Mittel ein, um den Blutzuckerspiegel zu kontrollieren und Folgeerkrankungen zu verhindern.

English VersionEnglish Version
English Version
Zoom: 100% 150% 200%
invertieren: abc abc
Stiftung Dianino

Zur Navigation springenZum Inhalt springenZur Zweitnavigation springenZur Suche springenzusätzliche Informationen