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Schwerbehindertenrecht

Schwerbehindertenrecht für Diabetiker– bedeutet neu auch besser?

©  Querschnitt/ pixelio Einfacher und schlichtweg besser soll es künftig für Menschen mit Diabetes werden – dies zumindest verspricht die neue Definition des Schwer-behindertenrechts vom 9.7.2010. Als Grund für die Gesetzesänderung galten dem Bundesrat die bisherigen schwammigen Voraussetzungen, nach denen Diabetiker einen Schwerbehindertenausweis erhalten. Doch ist die neue Fassung tatsächlich so lückenlos wie ihre Verfechter bisher behaupten?

Von Vorzügen der neu interpretierten Versorgungsmedizin-Verordnung wurde seit dem Bundesrat-Beschluss viel gesprochen. Die Vorteile der Neuregelung resultieren bereits aus der Tatsache, dass für die Einstufung des Behindertengrads nun der Fokus auf den Therapieaufwand der Betroffenen und deren Benachteiligungen im Alltag gelegt werden soll. Bisher mussten Menschen mit Diabetes erst eine instabile Stoffwechsellage einschließlich schwerer Unterzuckerungen belegen, ehe sie den Schwerbehindertenstatus erhielten. Dies erwies sich erfahrungsgemäß als schwer nachweisbar und bot falsche Anreize für die Therapietreue vieler Patienten. Von den neuen Einstufungskriterien zum Grad der Behinderung (GdB) erhoffen sich nun die Diabetesverbände wie diabetesDE und die Deutsche Diabetes-Gesellschaft (DDG) allgemein mehr Rechtssicherheit und Transparenz für Betroffene. Dennoch: Aller Neuerungen und guten Absichten zum Trotz teilt auch die neue Regelung Probleme der alten, da in beiden Fällen genügend Spielraum für Interpretationen eröffnet wird, die wiederum zu missverständlichen Einstufungen der vorliegenden Behinderung führen können.
 
Schwerbehindertenrecht – erleichtern, statt belasten

Abgesehen von seinen juristischen und praktischen Schwierigkeiten, verbirgt sich hinter dem Schwerbehindertengesetz eigentlich eine gute Sache. Im Zentrum der Idee stehen Menschen, die aufgrund ihrer körperlichen, geistigen oder seelischen Erkrankung dauerhaft zahlreiche Benachteiligungen im Alltag in Kauf nehmen müssen. Um diese auszugleichen, genießen Schwerbehinderte, die als solche anerkannt wurden, in Deutschland berufliche und finanzielle Vorteile. Im Mittelpunkt der Idee steht die Eingliederung der Betroffenen in Arbeit, Beruf und Gesellschaft. Der Ausweis für Schwerbehinderte ermöglicht dabei die Inanspruchnahme von verschiedenen Rechten und Vergünstigungen. Dazu gehört der besondere Kündigungsschutz, der Anspruch auf Zusatzurlaub sowie Vergünstigungen bei der Einkommenssteuer.
Dies gilt auch für Diabetiker sowie für Eltern diabetischer Kinder und Jugendlicher. Der entsprechende Ausweis kann beim Versorgungsamt beantragt werden. Ein Amtsarzt prüft dabei wie hoch der Grad der Behinderung des Antragstellers tatsächlich ist. Für einen Schwerbehindertenausweis muss ein Grad der Behinderung von mindestens 50 vorliegen.

Alte Regelung ungenügend, die neue unvollkommen

Aufgrund der alten Regelung mussten Diabetiker, die einen Antrag auf den Schwerbehindertenausweis stellten, bisher belegen, dass sich ihr Stoffwechsel schwer einstellen lässt. Eine nähere Definition des Sachverhalts existierte jedoch nicht, die Möglichkeit der Manipulation war in vielen Fällen gegeben. Denn: Betroffene, die vorsätzlich oder fahrlässig Therapieempfehlungen nicht umsetzen, hatten weniger Probleme einen Schwerbehindertenausweis zu bekommen, als Diabetiker, die gewissenhaft den ärztlichen Rat befolgten. Lange Verfahren sowie Ungerechtigkeiten waren die Folge der alten Regelung.
Dies soll durch die Neuregelung des Schwerbehindertenrechts für Diabetiker verhindert werden. Nach den nun geltenden Vorschriften werden Betroffene als schwerbehindert eingestuft, wenn sie täglich mindestens vier Insulininjektionen benötigen. Ferner, und an dieser Stelle wird es problematisch, müssen Diabetiker durch erhebliche Einschnitte gravierend in ihrer Lebensführung beeinträchtigt werden. Was jedoch genau unter „erheblich“ zu verstehen ist und welche Beeinträchtigungen genau gemeint sind, wird nicht näher erläutert. Als Folge entstehen Interpretationsspielräume, die laut diabetesDE und DDG gefährlich werden können. "Wir gehen davon aus, dass es Anliegen des Gesetzgebers ist, mehr Rechtssicherheit für Menschen mit Diabetes zu schaffen. Daher erwarten wir, dass die Formulierung von den Versorgungsämtern nicht zu Ungunsten der Diabetiker ausgelegt wird", äußerte sich Professor Dr. med. Thomas Danne, Hannover, Vorstandvorsitzender von diabetesDE und Präsident der Deutschen Diabetes-Gesellschaft angesichts der Thematik. Leidtragenden wären wieder die Patienten. Die Möglichkeit einer Fehldeutung des Gesetzes durch die zuständige Behörde hätte im schlimmsten Fall die Konsequenz, dass eine existierende Krankheit nur unzulänglich oder nicht anerkannt werden würde. Dass es durchaus so weit kommen kann, hatte die bisherige Historie des Schwerbehindertengesetzes bereits gezeigt.

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