Erstellt am: 22.04.2010
Letzte Änderung am: 22.04.2010
Tausende Kinder und Jugendliche mit Typ-1-Diabetes werden derzeit mit kurzwirksamen Insulinanaloga behandelt. Dieses soll nun künftig nicht mehr von den gesetzlichen Krankenkassen erstattet werden, zumindest wenn es nach dem Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) geht. Grundlage für diese Forderung ist eine Studie des IQWiG-Institutes, welche keinen Zusatznutzen von kurzwirksamen Insulinanaloga gegenüber Humaninsulin bei Kindern und Jugendlichen mit Typ-1-Diabetes feststellen konnte.
Verschiedene Diabetes-Organisationen - unter anderem die Deutsche Diabetes Gesellschaft – sind über dieses Urteil empört und fordern: Kinder und Jugendliche mit Diabetes Typ-1 müssen auch weiterhin kurzwirksame Insulinanaloga von den Gesetzlichen Krankenkassen (GKV) erstattet bekommen. Die deutsche Dachorganisation diabetesDE und diabetes-kids.de unterstützen beispielsweise die Aktionen mit einer Petition im Deutschen Bundestag, welche Betroffene und Angehörige durch ihre online Unterschrift im Internet unterstützt. Darüber hinaus ist am 19. Mai 2010 eine große Demonstration in Berlin geplant.
Der Hintergrund
Bereits im Sommer 2008 hatte der G-BA das Institut für Qualitätssicherung im Gesundheitswesen (IQWiG) mit der Bewertung des therapeutischen Nutzens von kurzwirksamen Insulinanaloga zur Behandlung des Diabetes mellitus Typ-1 bei Kindern und Jugendlichen beauftragt. Im November 2009 legte das IQWiG-Institut den Abschlussbericht vor. Das Ergebnis war wie erwartet: es wurde kein Beleg für einen Zusatznutzen der genannten Medikamente gefunden. Erstaunlich war das Resultat nicht, denn auch im Vorjahr 2007 war der G-BA zu diesem Schluss gekommen. Er wollte damals schon kurzwirksame Analoga von der Erstattungsfähigkeit ausschließen.
Praxis zeigt den Zusatznutzen
Betrachtet man die Vielzahl derer, die ein kurzwiksames Insulinanalogum verwenden, scheint man jedoch schnell einen Beleg für den Nutzen zu finden. Laut diabetes-kids.de verwenden mehr als die Hälfte der 25.000 Kinder und Jugendlichen die Diabetesmedikamente. Darunter fallen ungefähr ein Drittel der Kinder, die mit einer Insulinpumpe behandelt werden, in denen diese zur besseren Steuerbarkeit verwendet werden. Den Vorteil der Pumpenbehandlung bei der Behandlung sehr junger Patienten hat der Deutsche Gesundheitsbericht 2010 belegt. Laut Informationen verwendeten 52% aller Diabetespatienten, die im Jahr 2008 jünger als fünf Jahre alt waren eine Insulinpumpe. Ein großer Vorteil der kurzwirksamen Insulinanaloga in der Pumpentherapie ist vor allem die gewonnene Freiheit und damit verbundene Lebensqualität für die Kinder. Gerade diese Gruppe wäre von der geplanten Einschränkung betroffen. Welche Folgen eine Insulinumstellung bei dieser ohnehin schwierig zu behandelnden Patientengruppe haben würde, bleibt abzuwarten. Wahrscheinlich ist, dass sehr viele Patienten aufgrund der zusätzlichen Kosten eine Therapieumstellung in Kauf nhemen müssten.
Kurzwiksame Insulinanaloga vs. Humaninsulin
Um zu hohe Blutzuckerwerte nach dem Essen zu vermeiden, muss bei dem Einsatz des Humaninsulins ein Spritz-Ess Abstand eingehalten werden. Das bedeutet, der Patient muss vor dem Essen entscheiden wie viel er Essen wird, muss dann das Insulin für die geplante Mahlzeit spritzen und muss danach noch eine halbe Stunde warten. Der Nachteil ist offensichtlich: In manchen Fällen ist das Essen kalt oder die Kinder und Jugendliche bzw. im Kindergarten die Verantwortliche überblicken den Appetit nicht richtig, was verheerende Folgen haben kann. Wird zu wenig gegessen, droht eine Unterzuckerung; wird zu viel gegessen reicht das Insulin nicht. Im Arbeits-, Schul- oder Kindergartenalltag weist das Humaninsulin also einige Nachteile auf. Die kurzwirksamen Insulinarten dagegen wirken so schnell, dass eine Abgabe nach dem Essen ausreicht.
Ob die Forderung des Gemeinsame Bundesausschusses abgesegnet wird, bleibt weiter abzuwarten. Bisher ist der Verordnungsausschluss des G-BA für kurzwirksame Insulinanaloga bei Typ-1-Diabetes aufgrund von Rechtsstreitigkeiten des Bundesministeriums für Gesundheit und des G-BA noch nicht in Kraft getreten.
Autor: Kerstin Kirchner
Quelle:
nhttp://www.diabetes-kids.de/proanalogon/erstattung-kurzwirksamer-insulinanaloga-fur-kinder-gefahrdet
http://www.deutsche-diabetes-gesellschaft.de/redaktion/presse/pressemeldungen.php
http://www.iqwig.de/index.977.html?random=30fe7d
http://www.g-ba.de/downloads/40-268-1176/2010-02-09-AMR3_SN-Insulinanaloga_TrG.pdf