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Lebensmittelampel

EU Kennzeichnungsverordnung für Lebensmittel: verbraucherfreundliche Informationskultur oder Mogelpackung?

© Günther Richter/pixelio Das EU-Parlament hat rechtliche Regeln in die Wege geleitet, die eine transparente und verbraucherfreundliche Lebensmittelkennzeichnung ermöglichen sollen. Die aufklärende Maßnahme sei wichtig im Kampf gegen ernährungsbedingte Leiden, wie Übergewicht und die daraus häufig resultierenden Erkrankungen des Herz-Kreislaufsystems oder Diabetes. Das vielerorts geforderte Ampelsystem konnte sich indes auf Druck der Ernährungsindustrie endgültig nicht durchsetzen.

„Die wichtigsten Informationen über unsere Lebensmittel müssen leicht erkennbar auf der Verpackung stehen.“ – so die Bundesverbraucherministerin, Ilse Aigner. Dieser Forderung wird die bisherige Art von Lebensmittelkennzeichnung oft nicht gerecht. Doch auch die künftig in Kraft zu tretende Regelung bleibt weit hinter den Erwartungen der Verbraucherschützer zurück. Die notwendigen Nährwertangaben nur in Minischriftgröße, Zusatzinfos zu den Inhaltsstoffen auf freiwilliger Basis, Herkunftsnachweise nicht für alle Lebensmittel geltend: wird die profitgeleitete Verbrauchertäuschung nun auch rechtens?

Verbraucherinfo im klein gedruckten Format

Die EU-weit einheitliche Kennzeichnung von Lebensmitteln ist seit dem 6. Juli 2011beschlossene Sache. Geht es nach der Lebensmittelindustrie solle der Verbraucherschutz nun eine neue Qualität erlangen – doch stimmt das wirklich in allen Punkten? Die Neuregelung schreibt zwar vor, künftig den Gehalt an Fett, gesättigten Fettsäuren, Zucker, Salz, Proteinen und Kohlehydraten pro hundert Gramm bzw. pro hundert Milliliter auf der Rückseite der Verpackung kenntlich zu machen. Die Aufführung der Nährwertdaten auf der Vorderseite bleibt jedoch fakultativ. Die von den Parlamentariern ursprünglich geforderte gute Lesbarkeit der Daten soll mit Schriftgröße von 1,2 Millimetern gewährleistet werden. Allergene werden dabei zusätzlich fett gedruckt, damit sie in der Zutatenliste besser erkennbar sind. Das gilt auch für die nicht verpackten Lebensmittel, die so genannte "lose Ware“.

Imitate müssen nicht beim Namen genannt werden
Weitere Neuerungen betreffen die Lebensmittel-Imitate, wie etwa das Klebefleisch. Diese Produkte werden künftig mit Hinweisen wie "aus Fleischstücken zusammengefügt" oder "aus Fischstücken zusammengefügt" versehen. Auch darf der künstliche Analogkäse bald nicht mehr unter dem Namen „Käse“ verkauft werden. Stattdessen wird die genaue Angabe der ersatzweise benutzten Inhaltsstoffe verpflichtend. Der Hinweis „Imitat" wird allerdings nicht vorgeschrieben. Nicht zuletzt soll der Verbrauchertäuschung durch verschönernde Bilder an der Produktverpackung vorgebeugt werden. Darstellungen vom frischen Obst beispielsweise, das in einem Fruchtjoghurt gar nicht enthalten ist, sind deshalb künftig Tabu.

Herkunftsfrage der Produkte besonders strittig

Sind viele künftig geltende Pflichtinfos bis zur Unkenntlichkeit im Kleingedruckten versteckt, müssen Herkunftsangaben bei den meisten Lebensmitteln erst gar nicht aufgeführt werden. Eine Ausnahme stellt frisches Fleisch dar. Ursprünglich planten die EU-Parlamentarier verpflichtende Herkunftsangaben auch für Milch und Milchprodukte sowie für Produkte, die hauptsächlich aus einer Zutat bestehen. Diese Regelung sollte auch auf Fisch und Fleisch übergreifen, die in verarbeiteten Produkten stecken. Bei der Industrie löste der Vorschlag seinerzeit eine Welle an Empörung aus. In einer Pressemitteilung rügte der Spitzenverband der deutschen Ernährungsindustrie (BLL) das Votum für eine verpflichtende Herkunftskennzeichnung von Zutaten bei verarbeiteten Lebensmitteln als „zu weitgehend“. Den jetzigen Ausgang der Verhandlungen hat die Industrie als „vernünftig“ begrüßt. Verbraucherschützer sprachen indes von Etikettenschwindel der Nahrungsmittellobby.  

EU-Parlament: klare Mehrheit gegen die Lebensmittelampel

Drei bis vier Jahre haben die Hersteller nun Zeit für die Umstellung. Das Inkrafttreten der neuen Kennzeichnungsverordnung bedeutet jedoch ein endgültiges Aus für die Lebensmittelampel - trotz des weiten Zuspruchs seitens der Krankenkassen, Ärzteverbänden und nicht zuletzt auch der Bevölkerung. Ein Ampel-System, das nun von der großen Mehrheit im EU-Parlament abgelehnt wurde, sollte rote, gelbe und grüne Farben verwenden, um den hohen, mittleren und geringen Gehalt von Salz, Zucker und Fett in den Produkten zu entlarven. Die farbliche Kennzeichnung hätte auf einen Blick erlaubt, gesunde von ungesunden Lebensmitteln zu unterscheiden, so die deutsche grüne Europaabgeordnete, Rebecca Harms. Die Berichterstatterin des Parlaments, Renate Sommer (CDU), wies die Kritik entschieden zurück. Die Ampelkennzeichnung würde zu absurden Ergebnissen führen. Der Zuckergehalt einer Cola Light würde Sommer zufolge mit „grün" etikettiert, der eines naturbelassenen Apfelsaftes aufgrund seines Fruchtzuckers dagegen als „rot" eingestuft werden. Der Bund für Lebensmittelrecht und Lebensmittelkunde (BLL) wies zudem auf das Ergebnis groß angelegter Studien hin, welche erwiesen hätten, dass die meisten Verbraucher die rote Ampel als Warnung vor dem Genuss des Produkts ansehen. Deshalb sei das Resultat dieses Systems bedenklich und sogar gefährlich, da auch rot gekennzeichnete Nährstoffe zu einer ausgewogenen Ernährung dazugehörten. Die Lebensmittelbranche wolle eine sachliche und nicht bewertende Darstellung ihrer Produkte, so die Begründung für den Erlas der neuen Kennzeichnung. 

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